

Usbekistan Special Tours ist ein Unternehmen der Asien Special Tours GmbH, 80636 München
Büro: Maximilian-Wetzger-Str. 5 - Öffnungszeiten Mo-Fr. 9-18 Uhr, Tel.: +49 (0) 89 127 091-0

Ärztliche Versorgung
Wie in anderen Ländern auch, ist es für Ihren Usbekistan Urlaub empfehlenswert eine kleine Reiseapotheke parat zu haben. Die medizinische Versorgung ist generell als mangelhaft zu betrachten. Der Abschluss einer geeigneten Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen.
Impfungen
„Es besteht kein Impfzwang für die Einreise nach Usbekistan. Bei Aufenthalten von länger als drei Monaten wird ein HIV-Test verlangt. Zur eigenen Sicherheit sollte zunächst zusammen mit einem Arzt der Impfschutz überprüft werden. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Meningokokken-Meningitis A+C, Diphtherie und Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) zu achten. Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen werden: Hepatitis B (insb. bei Langzeitaufenthalten), Typhus (insb. bei Aufenthalt unter sehr einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (bei Langzeitaufenthalten mit Tierkontakten).“ (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: 18.03.2010)
Sicherheitshinweise
„Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Weiterhin ist allerdings von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Ausländer werden in letzter Zeit verstärkt kontrolliert.“ (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: 18.03.2010)
Visum
Alle ausländischen Staatsangehörigen benötigen ein Visum, um in die Republik Usbekistan einzureisen. Um das Visum zu erhalten, müssen vorliegen:
Gern besorgen wir Ihnen das Usbekistan Visum zu Ihrer Reise
Vertretungen in der Botschaft
Botschaft der Republik Usbekistan in Berlin
Perleberger Str. 62
10559 Berlin
Tel.: 030 394 098 0
Fax: 030 394 098 62
E-mail: botschaft@uzbekistan.de
www.uzbekistan.de
Sprechzeiten: 09.00-12.00 Mo. Di. Mi. Fr. Donnerstag geschlossen
Telefonische Sprechzeiten: 14.30-17.00 Mo. Di. Mi. Fr. Donnerstag geschlossen
Generalkonsulat der Republik Usbekistan in Frankfurt
Jahnstrasse 15
60318 Frankfurt am Main
Telefon:090017450769
Telefax: 069/915011115
www.gk-usbekistan.de
Botschaft der Republik Usbekistan in Österreich
Pötzleinsdorferstrasse 49
A-1180 Wien
Tel: +43-1 3153994
Fax: +43-1 3153993
E-mail: info@usbekistan.at
www.usbekistan.at/publish/de/
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Taschkent
Sharaf-Rashidov Ko'chasi 15
Taschkent 700017
Republik Usbekistan
Tel: (++998)-71-120 84 40
Fax:(++998)-71-120 84 85 / 120 66 93 / 120 84 50
Fax-Visastelle: (++998)-71-120 84 80
Email: info@taschkent.diplo.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Notfalltelefon außerhalb der Dienstzeiten:
(++998)-93-181 54 06 (deutsch)
(++998)-93-181 54 07 (russisch/usbekisch)
Embassy of Switzerland in Tashkent
Usmon Nosyr Street
Tupik 1/4
100070 Tashkent, Uzbekistan
Postadresse:
Embassy of Switzerland
P.O. Box 5770
Glavpotchtamt
100000 Tashkent
Uzbekistan
Tel: 00998 71 120 67 38 / 39 / 40
Fax: 00998 71 120 62 59
E-Mail: tas.vertretung@eda.admin.ch
http://www.eda.admin.ch/tashkent
Zoll
„Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Achten Sie bei den Einreisekontrollen unbedingt darauf, dass Ihnen eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder ausgehändigt wird. Dieses ist unbedingt aufzubewahren, da es bei Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
Es ist darauf zu achten, in der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) anzugeben. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Verwahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.“ (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: 18.03.2010)
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