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Sicher unterwegs

Keine Angst vor dem Reisen nach Kasachstan mit den nützlichen Infos zu Visum, Zoll und Botschaft

Ärztliche Versorgung
Wie in anderen Ländern auch, ist es für den Kasachstan-Aufenthalt unbedingt empfehlenswert eine kleine Reiseapotheke parat zu haben. Der Standard der ärztlichen Versorgung und der Apotheken ist nicht mit dem westlichen zu vergleichen. Unkomplizierte Krankheiten können in der Regel behandelt werden. In Astana und Almaty gibt es eine ausreichende Anzahl an größeren und kleineren Apotheken. Kaufen Sie keine Medikamente, die auf den Märkten angeboten werden. Hierbei handelt es sich oft um Plagiate.


Impfungen

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen. (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: 26.04.2010)


Sicherheitshinweise

„Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.“ (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: 26.04.2010)


Visum

Wir besorgen Ihnen gern Ihr Touristen- sowie auch Geschäftsvisum für Kasachstan schnell und unkompliziert. Sie ersparen sich die oft lästige Bürokratie und lange Wartezeiten in den Konsulaten. Profitieren Sie von unserer über 15-jährigen Erfahrung im Bereich der Visa-Beschaffung. Hier finden Sie aktuelle Visabestimmungen und Anträge für Kasachstan.


Vertretungen in der Botschaft (Konsulardienst)

Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin
Herr Yryskali Daurenbek, Konsul
Herr Marlen Kalambayev, Vizekonsul
Adresse: Nordendstraße 14-17, 13156 Berlin
Tel.: (030) 47 007 0 (von 14.30 bis 17.00 Uhr)
Fax: (030) 47 007 131
E-Mail: konsulat@botschaft-kaz.de

Außenstelle der Botschaft der Republik Kasachstan in Bonn
Frau Gaukhar Beisseyeva, Botschaftsrätin
Adresse: Rathausstr.3, 53225 Bonn
Tel.: (0228) 403 87 0
Fax: (0228) 403 87 20
E-Mail: konsul-bonn@web.de

Generalkonsulat der Republik Kasachstan in Frankfurt am Main
Herr Beijbut Atamkulov, Generalkonsul
Herr Ermukhan Baimurynov, Konsul
Adresse: Beethovenstraße 17, 60325 Frankfurt am Main
Fax: (069) 97 14 68 18
Kostenpflichtiges Telefonservice für konsularische Angelegenheiten (1,86 Euro/min): 0900 544 44 319
E-Mail: info.kaz@genconsul.de

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan in Hannover
Herr Walter Kleine, Honorarkonsul
Herr Zhumabek Iskakov, Konsul
Adresse: Landschaftstrasse 4/5, 30159 Hannover
Tel.: (0511) 301 868 99
Fax: (0511) 301 868 95
E-mail: konsul-hannover@t-online.de

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan in München
Herr Reinhold Krämmel, Honorarkonsul
Herr Saken Khamidullin, Konsul
Adresse: Hans-Urmiller-Ring 46 A, 82515 Wolfratshausen
Tel.: (08171) 62 99 156
Fax: (08171) 62 99 157
E-Mail: konsulmuenchen@konsulat-kasachstan.de

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan in Stuttgart
Frau Dorothea Haller-Laible, Honorarkonsulin
Adresse: Rotenwaldstraße 100, 70197 Stuttgart
Tel: (0711) 656 52 35
Fax: (0711) 656 52 88
E-Mail: haller-laible@konsulat-kasachstan.de

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan in Hamburg
Herr Prof. Dr. Peer Witten, Honorarkonsul
Adresse: Rothenbaumchaussee 40, 20148 Hamburg
Tel.: (040) 411 72 328
Fax: (040) 411 72 325
E-Mail: witten@bvl.de

Honorarkonsulat der Republik Kasachstan in Bremen
Herr Prof. Manfred Fuchs, Honorarkonsul
Adresse: Karl-Ferdinand-Braun Str. 8, 28359 Bremen
Tel.: (0421) 2020 614, 2020 8
Fax: (0421) 2020 613

Deutsche Botschaft in Astana
Ulitsa Kosmonawtow 62, Mikrodistrikt Tschubary
010000 Astana
Telefon: +7 - 7172 - 791 200
Notfallnummer: +7 (8) 701 - 768 0662 (deutsch)
+7 (8) 702 - 398 4852 (russisch)
Fax:+7 - 7172 - 791 213

Deutsches Generalkonsulats in Almaty
Ulitza Iwanilowa 2
050059 Almaty
Telefon: (007) - 727 - 262 83 41 /46/ 49
(007) - 727 - 262 83 57 (Visa-Hotline)
Fax: (007) - 727 - 271 61 41 (allgemein) (007) - 727 - 271 69 28 (Konsularabteilung)


Zoll

In der Regel haben Touristen bei der Einreise keine Zollprobleme.

Bei Einreise ist dem kasachischen Zoll eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen, die abgestempelt, ausgehändigt und bei der Ausreise mit einer neuen (Ausreise-) Zollerklärung abzugeben ist. Bei Fehlen dieser Zollerklärungen oder bei der Angabe unvollständiger Zolldaten muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder mit ernsteren Unannehmlichkeiten (Geldstrafe, Verhaftung) gerechnet werden. Ist der in der Zollerklärung bei der Ausreise angegebene Bargeldbetrag höher als der eingetragene Betrag bei der Einreise, muss in der Regel der Ursprung des Mehrbetrages durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden (z.B. bei Geldumtausch eine entsprechende Bescheinigung der Geschäftsbank bzw. Wechselstube).

Sofern Bargeld im Wert von nicht mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der kasachischen Zollbehörde die Vorlage einer Zollerklärung nicht mehr notwendig.

Neuerdings besteht am Flughafen Almaty und Astana neben der Möglichkeit des handschriftlichen Ausfüllens die Alternative der elektronischen Erstellung der Zollerklärung. Die Erstellung kann in kasachischer, russischer und englischer Sprache erfolgen.

Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Seit dem 01. Juli 1999 ist ein neues Gesetz zur Lizenzierung bestimmter Waren in Kraft. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zollsätze und Zollbeschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über eine der kasachischen Vertretungen in Deutschland erfragt werden.

Vorsicht ist beim Kauf und der Ausfuhr von Teppichen und Antiquitäten geboten! Es empfiehlt sich, vor einem Kauf Klarheit über die Ausfuhrmöglichkeiten zu erzielen. In der Regel wird vom Zoll bei der Ausreise die Vorlage einer entsprechenden Kaufbescheinigung des Verkäufers/ Künstlers/ Museums verlangt. (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: 23.04.2010)


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